Freistellungs-
bescheinigung
Hiermit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
Nachweis
zur Steuerschuldnerschaft
Hiermit wird bescheinigt, dass
Bauleistungen im Sinne des § 13b Absatz 2 Nr. 4 UStG nachhaltig erbracht werden.