Freistellungs-
bescheinigung

Hiermit wird bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.

Nachweis
zur Steuerschuldnerschaft

Hiermit wird bescheinigt, dass

Bauleistungen im Sinne des § 13b Absatz 2 Nr. 4 UStG nachhaltig erbracht werden.